Gemeinderatsitzung vom 21.04.2023 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

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Gemeinderatsitzung vom 21.04.2023

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.04.2023

1. Beitritt zum kommunalen Klimapakt

Die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen.

Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein.

 Die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen forciert ihr Engagement im Klimaschutz und bekennt sich zu den Klimaschutzzielen des Landes.

 Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Auf dieser Basis wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt,

 die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben und

 zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

 entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

2. Ankauf eines Containers für den Kindergarten

Durch die Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe sind die Möglichkeiten zur Unterbringung von Spiel- und Turngeräten stark eingeschränkt worden. Der Gemeinderat beschließt daher die Anschaffung eines Containers der Marke

KLEUSBERG

- Länge 6.040 mm, Breite 2.450 mm, Höhe 2.600 mm, Raumhöhe 2.300 mm; Systemcontainer Typ 700.

- Der gebraucht angebotene Container entspricht den Wärmeschutzanforderungen der DIN 4108-2 für Standzeiten von bis zu 24 Monaten.

Der Kaufpreis beträgt netto 3.000,- €.

3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“

3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes

3.2 Einleitung des Verfahrens

3.3 Anerkennung des Entwurfes

3.4 Durchführung der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Auf einer Teilfläche von Flurstück 36/6 in Flur 10 ist beabsichtigt eine Halle für einen Hufschmied- Betrieb zu errichten. Das genannte Grundstück liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB und ist daher aktuell nicht bebaubar, weshalb hier zunächst Baurecht geschaffen werden muss.

Beschluss zu TOP 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4:

Der Gemeinderat Fehl-Ritzhausen beschließt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend des vorliegenden Planentwurfs. Die sich daraus ergebenden Kosten sind durch den Planungsbegünstigten zu tragen. Der Bebauungsplan geht in die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

4. Bebauungsplan „Hinter dem Hölzchen“

4.1 Anerkennung des Entwurfes

4.2 Durchführung der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

André Schmidt vom Fachbereich Bauen-Planen-Umwelt erläutert die wichtigsten Punkte aus den Planunterlagen des Entwurfs.

Beschluss zu TOP 4.1 und 4.2:

Der Gemeinderat beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ wie vorgestellt zuzustimmen und die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

5. Vertrag zwischen Gemeinden - Kinder aus anderen Einzugsgebieten

Der Öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Stadt Bad Marienberg und allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde sowie dem Kindergartenzweckverband Neunkhausen über die Bereitstellung von Plätzen für Kinder in Kindertagesstätten eines Trägers eines anderen Einzugsbereichs aus dem Jahr 2011 wird an die Regelungen des neuen “Kita-Gesetzes“ angepasst.

In dem vorliegenden Vertragsentwurf wurden darüber hinaus, gegenüber dem vorherigen Vertrag, abrechnungstechnische Vereinfachungen eingearbeitet und Regelungslücken geschlossen.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Vertragswerk zu.

6. Siebte Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Bad- Marienberg

Volker Uhr stellt unter zu Hilfenahme von Andre Schmidt die letzte Version des Flächennutzungsplanes vor.

Die neue Fläche zur Errichtung einer Windenergieanlage sowie das Neubaugebiet „Hinte dem Hölzchen“ sind dort noch nicht eingearbeitet. Diese werden in der Folgeversion gelistet.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Vertragswerk zu.

7. Bekanntgaben / Verschiedenes

 Sascha Held trägt die Ergebnisse der Bürgermeisterbesprechung vor;

 In der „kurzen Straße“ müssen die Regeneinläufe erneuert werden;

10. Bekanntgaben der Ergebnisse aus dem nicht öffentlichen Teil

 Einem eingereichten Stundungsantrag wurde stattgegeben;

 Eine Bebauungsverpflichtung im Neubaugebiet Breite Bitz wurde an aktuelle Verträge angepasst

Volker Uhr, Ortsbürgermeister