Gemeinderatsitzung vom 17.03.2023 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Gemeinderat informiert!

Gemeinderatsitzung vom 17.03.2023

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 17.03.2023

Haushaltsplan 2023:

Der Vorsitzende stellt die Eckpunkte des diesjährigen Zahlenwerkes dar.

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2021 hatte die Ortsgemeinde einen

Finanzmittelbestand in Höhe von 0,00 €.

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 hatte die Ortsgemeinde einen

Finanzmittelbestand in Höhe von 372.266,88 €.

Die Finanzlage der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen hat sich gegenüber dem Vorjahr

deutlich verbessert. Eine sogenannte freie Finanzspitze, die für die Beurteilung der

dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist im Haushaltsjahr 2023 vorhanden

(+22.160,00 € gegenüber -90.880,00 € im Vorjahr).

An Investitionen sind in diesem Jahr vorgesehen:

- Erneuerung Flutlichtanlage Sportplatz mit 35.000,- €

- Einrichtung dritte Kindergartengruppe 128.000,- €

- Installation Bürocontainer Kindergarten 12.000,- €

- Neubau Grillhütte 100.000,- €

- Umwidmung Kirche in DGH (Planungskosten) 15.000,- €

Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung verfügt die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen

vermutlich am Ende des Kalenderjahres 2023 über einen Finanzmittelbestand in

Höhe von 215.440,00 €.

Die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen ist schuldenfrei.

Der Rat stimmt dem vorliegenden Vertragswerk zu.

2. Vereinfachte Umlegung „Brunnenweg - Oststraße“ der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen

Der Ortsgemeinderat von Fehl-Ritzhausen beschließt zur abschließenden Regelung

der Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ausbau der

Gemeindestraßen „Brunnenweg“ und „Oststraße“ eine vereinfachte Umlegung nach

§§ 80 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Ortsgemeinderat von Fehl-Ritzhausen überträgt nach § 80 Abs. 5 BauGB dem

Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus die Befugnisse zur

Durchführung der vereinfachten Umlegung „Brunnenweg - Oststraße“ nach §§ 80 bis 84 BauG.

3. Vorstellung von Planunterlagen Neubaugebiet „Hinter dem Hölzchen“

Andre Schmidt stellt die Möglichkeiten zur Gestaltung des Neubaugebietes vor und

informiert detailliert über gesetzliche Bestimmungen und Vor- und Nachteile bei der

praktischen Umsetzung.

Im Einzelnen konnten folgende Festsetzungen als Bestandteil des Planes entwickelt werden:

 GRZ 0,4 / GFZ 0,6

 II Vollgeschosse

 Offene Bauweise

 Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser

 3 We pro Einzelhaus

 2 We pro Doppelhaus

 Maximale Traufhöhe (THmax) 9,0 m, evtl. sind aber auch 8,0 m ausreichend

 Maximale Firsthöhe (FHmax) 11,0 m

 Mindestgröße der Baugrundstücke 500 m²

 Maximalgröße der Baugrundstücke 1200 m²

 Nebenanlagen sind überall auf den Grundstücken unter Beachtung des Bauordnungsrechts zulässig

 Nicht überbaute Grundstücksflächen sind landschaftsgärtnerisch zu gestalten

 und dauerhaft zu pflegen

 Keine gestalterischen Festsetzungen zu Einfriedungen

 Keine zulässigen Dachformen festsetzen

 Keine Mindest- und Maximaldachneigung festsetzen

Vorgaben zu Straßenbreiten, zur Form der Erschließung und zu Bäumen im Straßenraum gibt es bislang nicht.

Außerdem möchte die Gemeinde gerne einen kleinen Gemeinschaftsplatz mit in den Plan integrieren. Dieser soll lediglich dazu dienen, dass sich die Anwohner dort treffen und verweilen können.

4. Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Schöffenwahl

Gemäß der Verwaltungsvorschrift Rheinland Pfalz vom 06.12.2022 sind die

Ortsgemeinden in diesem Jahr wieder aufgefordert Vorschlagslisten gem. § 36 GVG

für die Schöffenwahl aufzustellen.

Der Gemeinderat beschließt Elke Sturm in die aktuelle Vorschlagsliste aufzunehmen.

5. Bekanntgaben / Verschiedenes

Die nächste Sitzung findet am 21. April 2023 statt.

Volker Uhr, Ortsbürgermeister