Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 17.03.2023
Haushaltsplan 2023:
Der Vorsitzende stellt die Eckpunkte des diesjährigen Zahlenwerkes dar.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2021 hatte die Ortsgemeinde einen
Finanzmittelbestand in Höhe von 0,00 €.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 hatte die Ortsgemeinde einen
Finanzmittelbestand in Höhe von 372.266,88 €.
Die Finanzlage der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen hat sich gegenüber dem Vorjahr
deutlich verbessert. Eine sogenannte freie Finanzspitze, die für die Beurteilung der
dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, ist im Haushaltsjahr 2023 vorhanden
(+22.160,00 € gegenüber -90.880,00 € im Vorjahr).
An Investitionen sind in diesem Jahr vorgesehen:
- Erneuerung Flutlichtanlage Sportplatz mit 35.000,- €
- Einrichtung dritte Kindergartengruppe 128.000,- €
- Installation Bürocontainer Kindergarten 12.000,- €
- Neubau Grillhütte 100.000,- €
- Umwidmung Kirche in DGH (Planungskosten) 15.000,- €
Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung verfügt die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen
vermutlich am Ende des Kalenderjahres 2023 über einen Finanzmittelbestand in
Höhe von 215.440,00 €.
Die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen ist schuldenfrei.
Der Rat stimmt dem vorliegenden Vertragswerk zu.
2. Vereinfachte Umlegung „Brunnenweg - Oststraße“ der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen
Der Ortsgemeinderat von Fehl-Ritzhausen beschließt zur abschließenden Regelung
der Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Gemeindestraßen „Brunnenweg“ und „Oststraße“ eine vereinfachte Umlegung nach
§§ 80 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Ortsgemeinderat von Fehl-Ritzhausen überträgt nach § 80 Abs. 5 BauGB dem
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus die Befugnisse zur
Durchführung der vereinfachten Umlegung „Brunnenweg - Oststraße“ nach §§ 80 bis 84 BauG.
3. Vorstellung von Planunterlagen Neubaugebiet „Hinter dem Hölzchen“
Andre Schmidt stellt die Möglichkeiten zur Gestaltung des Neubaugebietes vor und
informiert detailliert über gesetzliche Bestimmungen und Vor- und Nachteile bei der
praktischen Umsetzung.
Im Einzelnen konnten folgende Festsetzungen als Bestandteil des Planes entwickelt werden:
GRZ 0,4 / GFZ 0,6
II Vollgeschosse
Offene Bauweise
Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser
3 We pro Einzelhaus
2 We pro Doppelhaus
Maximale Traufhöhe (THmax) 9,0 m, evtl. sind aber auch 8,0 m ausreichend
Maximale Firsthöhe (FHmax) 11,0 m
Mindestgröße der Baugrundstücke 500 m²
Maximalgröße der Baugrundstücke 1200 m²
Nebenanlagen sind überall auf den Grundstücken unter Beachtung des Bauordnungsrechts zulässig
Nicht überbaute Grundstücksflächen sind landschaftsgärtnerisch zu gestalten
und dauerhaft zu pflegen
Keine gestalterischen Festsetzungen zu Einfriedungen
Keine zulässigen Dachformen festsetzen
Keine Mindest- und Maximaldachneigung festsetzen
Vorgaben zu Straßenbreiten, zur Form der Erschließung und zu Bäumen im Straßenraum gibt es bislang nicht.
Außerdem möchte die Gemeinde gerne einen kleinen Gemeinschaftsplatz mit in den Plan integrieren. Dieser soll lediglich dazu dienen, dass sich die Anwohner dort treffen und verweilen können.
4. Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Rheinland Pfalz vom 06.12.2022 sind die
Ortsgemeinden in diesem Jahr wieder aufgefordert Vorschlagslisten gem. § 36 GVG
für die Schöffenwahl aufzustellen.
Der Gemeinderat beschließt Elke Sturm in die aktuelle Vorschlagsliste aufzunehmen.
5. Bekanntgaben / Verschiedenes
Die nächste Sitzung findet am 21. April 2023 statt.
Volker Uhr, Ortsbürgermeister