Verunreinigungen durch Hundekot | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Verunreinigungen durch Hundekot

In letzter Zeit ist es vermehrt zu vermeidbaren Verunreinigungen durch Hundekot im Gemeindegebiet gekommen. Um diesem unsozialen Verhalten seitens der Hundebesitzer Einhalt zu gebieten, weise ich auf die aktuelle Rechtslage hin:

§ 2 Absatz 3 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg:

„Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet“.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist bußgeldbewährt und kann gemäß § 4 dieser Verordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- € geahndet werden.

Ich bitte Euch alle mir entsprechendes Bildmaterial zwecks Beweissicherung zur Verfügung zu stellen. In dem Bereich Schmiedeweg / Weidenstraße wurden Videokameras installiert.

Volker Uhr, Ortsbürgermeister