Bericht von der Ratssitzung am 17. April 2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bericht von der Ratssitzung am 17. April 2025

Bekanntgaben und Ergebnisse aus dem nicht öffentlichen Teil

Der Bauplatz im Flur 12, Flurstück 173 / 570 qm, wird zu einem Preis von 32.258,74 € verkauft.

Verlängerung der Gaskonzessionsverträge

Der aktuelle Gaskonzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen und der Westerwald-Netz GmbH läuft zum 22.06.2025 aus.

Nach Bekanntmachung des Vertragsendes im elektronischen Bundesanzeiger hat die Westerwald-Netz GmbH als einziges Unternehmen ihr Interesse an einem Gaskonzessionsvertrag mit der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen ab 22.06.2025 bekundet.

Der vorliegende Vertragsentwurf sieht eine Laufzeit von 20 Jahren vor, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Vertragspartner haben das Recht, diesen Vertrag nach 5, 10 und 15 Jahren ab seinem Inkrafttreten unter Einhaltung einer Frist von mindestens 36 Monaten

schriftlich zu kündigen. Der vorliegende Vertragsentwurf orientiert sich an dem zwischen der Westerwald-Netz GmbH und der Ortsgemeinde Nisterau 2017 abgeschlossenen Gaskonzessionsvertrag, der im Auftrag der Verbandsgemeindeverwaltung von dem Rechtsanwalt Dr. Jochen Hell (Rechtsanwaltsgesellschaft Dornbach GmbH) einer umfassenden Prüfung unterzogen wurde. Die Ratsmitglieder werden daraufhin gewiesen, dass über Vertragsinhalte Stillschweigen zu wahren ist.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keinerlei Bedenken gegen das vorliegende Vertragswerk.

Der Gemeinderat beschließt, den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung abzuschließen.

Fortführung der Beratung zum Bebauungsplan „Fehler Hecke“

Sachverhalt

Bei der Splittersiedlung „Fehler Hecke“ handelt es sich, mit Ausnahme der Halle, um 2 mindestens 70 Jahre alte Wohngebäude, das vorderste Haus wird von einer älteren Frau bewohnt.

Das ursprüngliche Ansinnen des Gemeinderates war es, für die widerrechtlich hergestellte Halle auf dem Anwesen C. Hoffmann Baurecht herzustellen, analog der Verfahrensweise der Halle Kai Kruschel / Kosten ca. 20.000,- € / zu Lasten des Eigentümers. Mit dieser Vorgehensweise war auch C. Hoffmann einverstanden.

Hierzu hat Andre Schmidt den bereits bekannten Beschlussvorschlag verfasst. Im Nachgang hat die Baubehörde in Montabaur jedoch vorgeschlagen, die gesamte Splittersiedlung in ordentliches Baurecht zu überführen.

Dies ist nachvollziehbar, führt jedoch dazu, dass nicht C. Hoffmann die Kosten des Verfahrens tragen würde, sondern die OG Fehl-Ritzhausen.

Auch bei positiver Betrachtung dieses Vorhabens bestehen Zweifel an dem Zustandekommen einer Genehmigung eines entsprechenden Bebauungsplanes.

Die Abstände von Gebäuden zu den Eigentumsflächen der DB (3 Meter) werden unterschritten;

Die Abstände von Gebäuden zu bewaldeten Flächen werden unterschritten;

Die gesamte Splittersiedlung befindet sich außerhalb der bebauten Ortsgemeinde, insbesondere durch die begrenzende Bahnlinie (Dorf – Splittersiedlung) kann ohne Eigentümerwechsel derselbigen kein zusammenhängendes Mischgebiet / Industriegebiet ausgewiesen werden;

Bewertung

Sollte das Vorhaben „Bebauungsplan Fehler Hecke“ aus geschilderten oder anderen Gründen scheitern, müssten alle Gebäude rückgebaut werden.

Zu jeglichem Verwaltungshandeln gehört abschließend, neben der Betrachtung von gesetzlichen Vorgaben, auch die Abwägung von Rechtsgütern bei Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Gesamtmaßnahme.

Der Aufwand des bürokratischen Verwaltungshandelns, den mutmaßlich entstehenden Kosten (ca. 30.000, - €) sowie der o.a. Unwägbarkeiten hinsichtlich des Gelingens der Gesamtmaßnahme führt den Gemeinderat Fehl-Ritzhausen zu folgendem Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat duldet die Baurecht- widerrechtliche Splittersiedlung „Fehler Hecke“ bis zum 01. Juli 2060.

Bis zu diesem Zeitpunkt versucht die Gemeinde weiterhin das Gelände der Deutschen Bahn zu erwerben, um einen zusammenhängenden Bebauungsplan zu erwirken.

Verwendung des Invest „Regionales Zukunftsprogramm RLP“

Im Rahmen des regionalen Zukunftsprogrammes des Landes Rheinland-Pfalz werden allen Kommunen im Land mit einem Investitionszuschuss bedacht. Für die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen steht aktuell eine Summe von ca. 80.000, - € zur Diskussion.

Bis zum 31.05.2025 sollen der VG adäquate Vorschläge inkl. valider Kostenschätzung zur Verwendung dieser Summe vorgebracht werden. Die Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

Vom Ortsbürgermeister vorgeschlagen wurden folgende Projekte:

a) Sportplatzumbau zum Rasenplatz: Angebot bereits vorhanden / Ausschreibung durch Ing.-Büro, evtl. Probleme mit den Unterhaltungskosten;

b) Ankauf der Kirche im Jahr 2027 und Umbau zu einem Dorfgemeinschaftshaus: grobe Kostenschätzung zum Ankauf vorhanden, valide Verhandlungen ausstehend; mutmaßlich Überschreitung der Projektlaufzeit;

c) Neubaugebiet Hönnerdorf: die eingegangenen Stellungnahmen der Baulandvorabfrage werden aktuell ausgewertet, mutmaßlich Überschreitung der Projektlaufzeit;

Die endgültige Entscheidung wird auf die nächste Ratssitzung vertagt.

Sachstand Bauhofhalle

Der Bauantrag ist weiterhin in der Bearbeitung, die Stromtrasse (100 KW-Leitung) wurde aktuell bei dem Stromversorger beauftragt.

Vorbereitung zur Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters

Ortsbürgermeister Volker Uhr stellt den Wahlvorstand für die Wahl am 04. Mai 2025 zusammen.

Bekanntgaben/Verschiedenes

- 2 Regeneinläufe müssen saniert werden;

- Die Pflasterarbeiten bei der Grillhütte / am Container müssen abgeschlossen werden;

Volker Uhr, Ortsbürgermeister