Bericht über die Sitzung vom 16. Oktober 2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bericht über die Sitzung vom 16. Oktober 2025

Bekanntgaben der Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil

a. Die Verlängerung einer Baugenehmigung aus 2021 wurde versagt;

b. Den Veränderungen eines Antrages im BImSchG-Verfahren /Bauschuttrecyclinganlage wurde zugestimmt;

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“

  1. Satzungsbeschluss

    Der Gemeinderat stimmt den dargelegten Änderungen sowie der vorliegenden Satzung zu.

Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Dorfwiesen

Aufgrund des bestehenden Bedarfs an Wohnbauflächen hatte der Gemeinderat Fehl-Ritzhausen im Juni 2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Hinter dem Hölzchen“ aufzustellen.

Die Entscheidung basierte auf den Rückläufen einer Vorabfrage aus dem Jahr 2021, in deren Rahmen verschiedene Flächen hinsichtlich ihrer Eignung für eine Wohngebietsausweisung geprüft wurden. Die Flächen östlich des Bahnhofswegs erschienen dabei als geeigneter als die ebenfalls in Betracht gezogenen Flächen im Bereich „Dorfwiesen“.

Maßgeblich für diese Einschätzung war insbesondere die Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke, die sich seinerzeit deutlich gegen eine Bebauungsplanausweisung auf den „Dorfwiesen“ aussprachen. Hintergrund war die Sanierung der Verkehrsflächen sowie der Wasser- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Bereich „Hönnerdorf“, bei der ein neuer Kanal verlegt wurde. Dieser müsste im Zuge einer Erschließung des Neubaugebiets mutmaßlich umgelegt werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Hinter dem Hölzchen“ wurden jedoch diverse Bedenken und Einwände geäußert, die in der Vorabfrage nicht zur Sprache kamen. Aufgrund der sich daraus ergebenden Alternativlosigkeit sollen nun Bemühungen angestellt werden, die Flächen im Bereich „Dorfwiesen“ zu überplanen.

Der angedachte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 113–122, 161/3, 161/6, 161/9, 162, 163 und 168 in Flur 12 sowie zusätzlich die Parzelle 105/2 in Flur 12. Ein kleiner Teilbereich dieser Parzelle (ca. 10 m²) wird für die trompetenförmige Ausgestaltung des Einmündungsbereichs der Erschließungsstraße zur Herborner Straße benötigt. Die übrigen Flächen des Grundstücks sollen ebenfalls als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

Die Dorfwiesen befinden sich größtenteils in einem Bereich, der im Rahmen einer Biotopkartierung als geschützte Flachland-Mähwiesen mit dem Erhaltungszustand A erfasst wurde. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) zu beantragen. Ob dem Antrag stattgegeben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Fehl-Ritzhausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Dorfwiesen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Die Verbandsgemeinde-verwaltung wird gebeten 3 Büros zur Abgabe eines Angebotes für die Aufstellung des Planes anzuschreiben. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Dorfwiesen“. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ wird nicht weiterverfolgt bzw. eingestellt.

Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes im Bereich „Dorfwiesen“

Zur Sicherung der Planung wäre es ratsam für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Bereich „Dorfwiesen“ eine Veränderungssperre anzuordnen. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1 Abs. 2) dürfen:

1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Weitere Informationen sind dem beigefügten Entwurf der Veränderungssperre zu entnehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Fehl-Ritzhausen beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Bereich „Dorfwiesen“.

Bekanntgaben / Verschiedenes

- Der Holzunterstand / Bushaltestelle in der Höhner Straße soll abgerissen werden;

- Die nächste Sitzung findet am 07. November statt;

Volker Uhr, Ortsbürgermeister