Bericht Ratssitzung 03.11.2023 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bericht Ratssitzung 03.11.2023

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 03.11.2023

Bekanntgaben der Ergebnisse aus dem nicht öffentlichen Teil

- Das Grundstück im Flur 12, Flurstück 191 wurde veräußert;

- Das Grundstück im Flur 15, Flurstück 68/8 wurde veräußert;

- Die Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus wurde weitervermietet;

  • Übertragung der Haushaltsermächtigungen von 2022 nach 2023

    Ortsbürgermeister Volker Uhr schlägt vor, die Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2023 zum Haushaltsjahr 2024 zu verschieben. Der Rat stimmt diesem Vorschlag zu.

  • Jahresabschlusses 2022

    Volker Uhr verweist auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023, im Folgenden trägt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Klaus Billich, die entsprechenden Ergebnisse vor. Die Finanzmittelbestand / liquide Mittel beträgt 372.268,88 €. Der Haushaltsansatz „freie Finanzspitze“ konnte von geplanten –90.880,- € auf +15.534,- € verbessert werden.

  • Feststellung des Jahresabschlusses 2022

    Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Klaus Billich, trägt die wesentlichen Merkmale des Jahresabschlusses 2022 vor. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Die Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen ist schuldenfrei.

  • Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeister und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten

    Der Gemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.

  • Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich „Auf dem Kirschbäumchen“

    Der Gemeinderat berät die Vor- und Nachteile von Freiflächenanlagen. Aufgrund fehlender Planungsunterlagen wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“

Umstellung auf das Regelverfahren

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 15.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ beschlossen. Anlass und Ziel der Planung ist die Schaffung von neuen Bauplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung.

Unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen sollte der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach 13 b BauGB aufgestellt werden.

Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist § 13 b BauGB mit Unionsrecht unvereinbar. Das Urteil hat zur Folge, dass für Bebauungspläne die aktuell im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt oder geändert werden nun das Regelverfahren anzuwenden ist. Für das Regelverfahren ist es grundsätzlich unabdingbar, dass sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, bzw. dessen Darstellungen nicht widerspricht. Außerdem ist im Regelverfahren eine Umweltprüfung vorzunehmen und der Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen, was unweigerlich zu Mehrkosten führen wird.

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse und unter Nutzung bisheriger Unterlagen beschließt der Gemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Hinter dem Hölzchen“ im Regelverfahren aufzustellen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten die städtebaulichen Änderungen in die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.7

Der Gemeinderat beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ wie vorgestellt zuzustimmen und die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

  • Änderung der Gebührensatzung für die Grillhütte

    Für die Nutzung der ortseigenen Grillhütte und seiner Anlagen erhebt die Ortsgemeinde folgende Benutzungsgebühren:

    Bürger Fehl-Ritzhausen:

    1.Tag: 80,- € / · Jeder weitere Tag: 50,- €

    Ortsfremde:

    · 1.Tag : 180,- € / · Jeder weitere Tag: 80,- €

    Generelle Vereinbarung für alle Mieter:

    · Kaution: 200,- €

    · Strom: 0,50€ pro kw/h

    · Reinigungskosten noch Aufwand

    Bei gewerblichen Veranstaltungen, die von Einwohnern der Ortsgemeinde durchgeführt werden, richtet sich die Höhe der Gebühren nach Nr. 1; bei gewerblichen Veranstaltungen Ortsfremder wird zusätzlich zu der Gebühr nach Nr. 1 ein Zuschlag in Höhe von 50 v. H. erhoben.

Ortsansässige Vereine, die nach einer Vereinssatzung im Sinne des BGB geführt werden, erhalten die Räumlichkeiten einmal pro Kalenderjahr kostenlos. Für jede weitere Veranstaltung sind lediglich Stromkosten, Kosten für Wasser und Abwasser sowie Reinigungskosten zu erstatten.

Veranstaltungen des örtlichen Kindergartens sind kostenfrei.

Sind zusätzliche Leistungen der Ortsgemeinde notwendig, werden diese dem Nutzer nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Benutzungsgebühr nach Abs. 1 ist auch dann zu entrichten, wenn infolge nicht rechtzeitiger (mindestens eine Woche) oder nicht ordnungsgemäßer vorheriger Abmeldung der Nutzung bei dem Ortsbürgermeister oder bei dessen Beauftragten Anderen die Nutzung der Grillhütte vorenthalten wird.

  • Finanzielle Unterstützung der örtlichen Vereine

    Der Ortsbürgermeister erläutert die Anliegen der örtlichen Vereine und schlägt eine fortlaufende, jährliche Unterstützung des Gesangverein mit 1.500,- € vor. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu.

  • Bekanntgaben / Verschiedenes

    • Lohnerhöhung für den Ortsbürgermeister: die Aufwandentschädigung beträgt aktuell 1.038,- € pro Monat brutto;

    • Eine zusätzliche Hundetoilette wird beschafft durch Sascha Held;

    • Ein Nachrüstsatz für die Geschwindigkeitsmessanlage zwecks Anschluss an den Netzstrom soll beschafft werden;

Volker Uhr, Ortsbürgermeister